Identität & Geschichte

Unsere Identität

Die Burgergemeinde Zermatt vereinigt die alteingesessenen Familien von Zermatt und zählt rund 1500 in Zermatt wohnhafte Burger. Die übrigen Dorfbewohner von Zermatt bilden zusammen mit den Burger*innen die Einwohnergemeinde Zermatt, die seit der Trennung der beiden Gemeinden im Jahr 1969 mit getrennter Verwaltung neben der Burgergemeinde Zermatt besteht.

Die Burgergemeinde wird von einem Burgerrat mit sieben Mitgliedern verwaltet, welchem ein Präsident vorsteht. Der Burgerrat und der Burgerpräsident werden alle vier Jahre von den Burger*innen gewählt. Die Burgergemeinde verwaltet ihr Vermögen, indem sie die Burgergüter unterhält und bewirtschaftet. Sie fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Werke allgemeinen Interesses. Im Rahmen der Gesetzgebung verleiht sie das Burgerrecht und das Ehrenburgerrecht. Das Burgerrecht wird auf Gesuch des Bewerbers hin und auf Antrag des Burgerrates von der Burgerversammlung erteilt.

Die Burgergemeinde entrichtet an andere öffentliche Körperschaften (Einwohnergemeinde, Kanton, Bund) jene Geldleistungen, die in der Steuergesetzgebung vorgesehen sind. Einzig für Vermögensbestandteile und Einkommen, welche öffentlichen und kulturellen Zwecken dienen, ist sie von der Steuerpflicht befreit. Die Burgergemeinde selbst ist nicht berechtigt, von den Burger*innen Steuern zu erheben.

Das Burgerreglement der Burgergemeinde Zermatt sieht zugunsten der Burger*innen einen Burgernutzen vor. Burgernutzen darf nur aus gemeinnützigen Erwägungen und sozialen Gründen und nur soweit es die finanzielle Situation der Burgergemeinde erlaubt, ausbezahlt werden. Der Burgernutzen kann als Naturalnutzen (z.B. Bau- und Brennholz) oder Barnutzen ausgeschüttet werden. Einen Anspruch auf Barnutzen haben ausschliesslich die in der Gemeinde ansässigen Burger*innen.

Unsere Geschichte

Die Geschichte der Burgergemeinde Zermatt beginnt am Vorweihnachtstag des Jahres 1618, als es den letzten Untertanen gelang, sich von den bischöflichen Lehensherren loszukaufen. Damals war Zermatt noch eine Streusiedlung, bestehend aus kleinen Weilern, „Viertel“ genannt.

Im Jahre 1621 erklärten die Bewohner der Viertel Hoffero (39 Familien), Wychelmattero (43 Familien) und Muttero (54 Familien) ihr Wohngebiet zur geschlossenen Ortschaft und gaben sich eine eigene Verfassung. 170 Jahre später entschlossen sich die Bewohner des Viertels Aroleytero (46 Familien) dem Bund ebenfalls beizutreten und es kam zur Gründung der Burgergemeinde Zermatt, der dann alle Bewohner der Talschaft angehörten.

Die Vertreter der Viertel erklärten Berge, Alpen und Weiden (Allmeien) sowie die Wälder samt den jagdbaren Tieren zum gemeinsamen, unverteilbaren Gemeingut, das jeder Anteilhaber nach dem bisherigen Gebrauche und Ordnung benutzen könne.

Am Ende des 19. Jahrhunderts war aus dem abgeschiedenen kleinen Bergdorf Zermatt ein aufstrebender Sommerkurort geworden. Im Jahr 1864 erwarb die Burgergemeinde Zermatt ihr erstes Hotel. Sie kaufte das zehn Jahre zuvor von drei Zermatter Pfarrherren erbaute Hotel Riffelberg, das 18 Gäste beherbergen konnte.

In den Jahren 1876 – 1879 baute die Burgergemeinde das Grand Hotel Zermatterhof – mit 94 Zimmern und 150 Betten das damals grösste Hotel im Dorf. Um der Gemeinschaft keine übermässige Schuldenlast aufzubürden, mussten sich die Zermatter Burgerfamilien verpflichten, beim Hotelbau Fronarbeit zu leisten. Als Gegenleistung für ihre gemeinnützige Arbeit wurde das Recht der Nutzniessung verankert. Noch heute haben die Burger*innen die Möglichkeit an der Rendite aus dem Burgerbesitz zu partizipieren. Wenn es der Jahresabschluss erlaubt, kann eine Dividende – der so genannte Burgernutzen – ausbezahlt werden.

Mit der weiteren Entwicklung des Tourismus und dem Aufkommen des Wintersports wurden die Burgerbetriebe immer zahlreicher. Mittlerweile besitzt die Burgerschaft diverse Hotel- und Restaurationsbetriebe und verschiedene Geschäftslokalitäten im Dorf und im Berggebiet von Zermatt, welche an die Matterhorn Group AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Burgergemeinde, verpachtet sind.

Die Burgergemeinde leistete ebenfalls Pionierarbeit bei der Erschliessung der Zermatter Skigebiete mit Liften und Bahnen. Sie war Aktionärin der verschiedenen Transportbahnen und verfügte über die Aktienmehrheit der Matterhornbahnen AG. Seit der Fusion der Bergbahnen im Jahr 2001 ist die Burgergemeinde Zermatt grösste Aktionärin der neuen Zermatt Bergbahnen AG.

Die Burgergemeinde erwarb sich nicht nur grosse Verdienste im Hinblick auf die Förderung des Tourismus, sie hatte ebenfalls grossen Anteil am Aufbau der Infrastruktur des Dorfes. Sie war die treibende Kraft beim Bau des Elektrizitätswerkes im Jahr 1894 – dem ersten Kraftwerk im Wallis –, sowie bei der Installation der öffentlichen Wasserversorgung und Kanalisation im Jahr 1900.

Im Besitze der Burgergemeinde Zermatt ist nach wie vor der gesamte kultivierbare Boden, der nicht im Privatbesitz ist (Bäche, Wiesen, Alpen) sowie rund 1’000 Hektaren Wald.

Um weitere Dokumente, historische Schriften und alte Fotos des kulturellen und historischen Erbes von Zermatt zu entdecken, empfehlen wir die Internetseite vom Verein Alts-Zermatt.