Burgerversammlung
Die Burgerversammlung ist das höchste Organ der Burgergemeinde – sie setzt sich aus rund 1050 stimmfähigen Burger*innen zusammen.
Die Burgerversammlung berät und beschliesst über:
• Name und Wappen;
• die Aufnahme neuer Burger;
• die Verleihung des Ehrenburgerrechts;
• alle weiteren Geschäfte, die ihr durch die Spezialgesetzgebung
oder das Burgerreglement übertragen werden.